Rahmenbedingungen
-
Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung:
Es ist möglich, von ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen. Die Krankenkassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie vor der 2ten Therapiesitzung eine Bestätigung von ihrem praktischen Arzt. Dieser bestätigt, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, um eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik mit hervorrufen. Am Ende reichen Sie den Antrag mit meiner Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.
Pro Sitzung beträgt der Zuschuss wie folgt (Stand 1.8.2023):- Gebietskrankenkasse (ÖGK): – EUR 31,50
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS): – EUR 45,-
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB): – EUR 42,40
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): – EUR 40,-
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): – EUR 50,-
-
Honorar:
Psychotherapie, online Sitzungen oder telefonische Sitzungen (50 min) EUR 120,-.
Paarberatung, Paartherapie, Eltern Coaching (80 min) EUR 220,-.
Business Coaching für Firmen, Erstgespräch (50 min) und Folgegespräche EUR 160,-.Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UStG. Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Krankenkassen bei Paartherapie nicht möglich ist.
-
Absageregelung:
Sitzungen sind in bar, direkt im Anschluss an die Therapie-Einheit zu bezahlen. Ist die Teilnahme an einer vereinbarten Sitzung nicht möglich, bitte ich Sie dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Sms/Mail/Telefon abzusagen, sonst muss die Stunde verrechnet werden.